1. einmaliger Auftragâ 2. mehrere Aufträgeâ, resp. angestrebte ständige Geschäftsbeziehung 3. Möglichkeiten der Datenübermittlungâ 4. Voraussetzungen an die Forderung für unser vorgerichtliches Inkassoâ 5. Fragen?â
Unsere Inkassobeauftragung ist ganz einfach und bequem für Sie:
1. Bei einem e i n m a l i g e n A u f t r a g schicken Sie uns einfach unser Inkassoauftragsformular ausgefüllt rechtsverbindlich unterschrieben zu:
Ø Für das Auftragsformular "vorgerichtliches Inkasso" klicken Sie bitte hier. Ø Für das Auftragsformular "Langzeitüberwachung einer titulierten Forderung" klicken Sie bitte hier.
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2. Bei m e h r e r e n A u f t r ä g e n oder einer angestrebten ständigen Geschäftsbeziehung gehen Sie wie folgt vor:
2.1. Zu Beginn der Geschäftsbeziehung schicken Sie uns einmalig den entsprechenden General-Auftrag ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zu:
Ø Für den "General-Auftrag vorgerichtliches Inkasso" klicken Sie bitte hier. Ø Für den "General-Auftrag Langzeitüberwachung einer titulierten Forderung" klicken Sie bitte hier.
2.2. Für die einzelnen Aufträge benötigen wir dann von Ihnen lediglich:
a) für das vorgerichtliche Inkasso
Ø einen Kontoauszug oder Ø eine Mahnung oder Ø eine Rechnungskopie.
b) für die Langzeitüberwachung einer titulierten Forderung
Ø den vollstreckbaren Titel im Original (Vollstreckungsbescheid, Urteil, etc.), sowie den zugehörigen Kostenfestsetzungsbeschluß, Ø wenn vorhanden, Unterlagen der Zwangsvollstreckung, Ø wenn eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) geleistet wurde: das Vermögensverzeichnis.
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3. Diese Unterlage/n sowie ggf. sonstige die Forderung betreffende Informationen, z. B. über geleistete Teilzahlungen, können Sie uns per Post zuschicken oder uns natürlich auch persönlich vorbeibringen.
Für das vorgerichtliche Inkasso können Sie uns auch gerne Ihre Daten per Fax, per E-Mail oder per elektronischem Datenaustausch übermitteln, - so wie es für Sie am bequemsten und günstigsten ist!
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4. Damit Ihr Schuldner unsere Inkassokosten zu tragen hat, beauftragen Sie uns bitte im vorgerichtlichen Inkasso nur mit der Einziehung einer Forderung,
Ø die vom Schuldner nicht ernsthaft bestritten ist (eine streitige Forderung gehört in Ihre Reklamationsabteilung oder vor Gericht!) und Ø mit deren Zahlung Ihr Schuldner in Verzug ist.
Wann Ihr Schuldner nach deutschem Recht in Verzug ist, finden Sie unter unseren Downloads : "§ 286 BGB: Verzug" und "Verzugsvoraussetzungen (§ 286 BGB)".
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5. Gerne können Sie uns bei Fragen jederzeit anrufen oder eine Nachricht hinterlassen: klicken Sie hier.
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