Inkassobeauftragung
3. Möglichkeiten der Datenübermittlung
4. Voraussetzungen an die Forderung für unser vorgerichtliches Inkasso
5. Fragen?
Unsere Inkassobeauftragung ist ganz einfach und bequem:
1. Vor / mit Ihrem ersten Auftrag schicken Sie uns bitte unser
Inkassovollmachtsformular ausgefüllt und rechtsverbindlich
unterschrieben zu.
Unsere AGB`s finden Sie hier. Für unseren Gebührentarif klicken Sie bitte hier.
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2. Als Inkassoauftrag benötigen wir dann von Ihnen lediglich:
2.1. für das vorgerichtliche Inkasso
- eine Rechnungskopie oder
- eine Mahnung oder
- einen Kontoauszug oder
- eine OP-Liste, etc
2.2. für die Langzeitüberwachung einer titulierten Forderung
- den vollstreckbaren Titel im Original (Vollstreckungsbescheid, Urteil, etc.)
- wenn vorhanden, den zugehörigen Kostenfestsetzungsbeschluß,
- wenn vorhanden, Unterlagen der Zwangsvollstreckung,
- wenn vorhanden, die Vermögensauskunft (früher: Vermögensverzeichnis).
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3. Ihre Daten, sowie sonstige Ihre Forderung betreffenden Informationen, z. B. über geleistete Teilzahlungen, können Sie uns per Fax, E-Mail, elektronischem Datenaustausch oder Post übermitteln, - so wie es für Sie am bequemsten und günstigsten ist!
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4. Damit Ihr Schuldner unsere Inkassokosten zu tragen hat, beauftragen Sie uns bitte im vorgerichtlichen Inkasso nur mit der Einziehung einer Forderung,
- die vom Schuldner nicht ernsthaft bestritten ist (eine streitige Forderung gehört in Ihre Reklamationsabteilung oder vor Gericht!) und
- mit deren Zahlung Ihr Schuldner in Verzug ist.
Wann Ihr Schuldner nach deutschem Recht in Verzug ist (§§ 280, 286 BGB), finden Sie unter hier.
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5. Gerne können Sie uns bei Fragen anrufen oder eine Nachricht hinterlassen: klicken Sie hier.
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